Arbeitsrecht - mit Recht für Sie als Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte
Als langjährige Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich Ihre vertrauenswürdige Partnerin, wenn es darum geht, ausschließlich die Rechte von Arbeitnehmer*innen - von der Aushilfe bis zum Manager - sowie Betriebsräte zu schützen und zu verteidigen. Mit meinem Fachwissen und meiner Leidenschaft für gerechte Arbeitsbedingungen stehe ich Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche rechtliche Unterstützung erhalten.
Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer*innen
In einer Welt, in der Arbeitsverhältnisse immer komplexer werden, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu verstehen und zu schützen.
Ich setze mich mit Engagement für Ihre Belange ein. Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen, fair und gerecht behandelt zu werden, und Ihnen den rechtlichen Beistand zu bieten, den Sie benötigen.
Dies gilt insbesondere für die folgenden Themenfelder:
- Kündigung
- Änderungskündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abmahnung
- Abfindung
- Prüfung von neuen oder bestehenden Arbeitsverträgen
- Befristung und Entfristung von Arbeitsverträgen
- und andere arbeitsrechtliche Angelegenheiten
Beratung und Vertretung von Betriebsräten
Mitbestimmung heißt: aktiv mitgestalten! Gemeinsam können wir die Arbeitsumgebung für alle verbessern.
Betriebs- und Personalräte spielen als Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen eine wesentliche Rolle bei der Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen.
Der Betriebsrat kann nicht nur auf Vorschläge des Arbeitgebers reagieren – er kann auch selbst Vorschläge machen und Themen anstoßen, die den Beschäftigten zugutekommen. Oft ist es sinnvoll, dafür eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Diese ist grundsätzlich für alle im Betrieb verbindlich – wie ein eigenes Gesetz für in Ihrem Betrieb.
Mit meinem Fachwissen und Verhandlungsgeschick helfe Ihnen dabei,
- rechtssichere Betriebsvereinbarungen zu entwerfen,
- Ihre Anliegen klar zu formulieren,
- die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber professionell zu führen.
Dabei habe ich immer die konkreten Gegebenheiten Ihres Betriebs im Blick – und setze mich engagiert für Ihre Ziele ein.
Wichtige Fragen zum Arbeitsrecht
Besteht für Arbeitnehmer*innen ein Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber?
Das hängt davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Beide Komplexe können sehr vielschichtig sein und bedürfen genauer Betrachtung
Woran muss ich denken, wenn ich eine Kündigung bekomme?
Die Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden. Verstreicht die Frist, ist die Kündigung in der Regel wirksam.
Änderungskündigung - was ist der Unterschied zur "normalen" Kündigung?
Eine Änderungskündigung ist die Kündigung Ihres bisherigen Arbeitsvertrags, verbunden mit einem Angebot desselben Arbeitgebers auf den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages. Hier gilt, dass eine Vorbehaltserklärung innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungskündigung dem Arbeitgeber gegenüber erklärt sein muss. Die schriftliche Abgabe einer solchen Erklärung ist dringend zu empfehlen, ich helfe Ihnen gerne bei der Formulierung.
Was darf ich unterschreiben?
Soweit Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie dies Kündigung erhalten haben, und nur dies erklärt wird, ist eine Unterschrift regelmäßig unschädlich.
Was passiert, wenn ich eine Kündigung nicht entgegennehme?
Die Kündigung gilt als zugegangen, Sie können die Beendigungswirkung nur verhindern, wenn Sie dagegen klagen.
Was kann ich bei Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Versuchen Sie, wenn Sie merken, dass Sie durch Ihre Kollegin oder Kollegen oder auch Chef und Vorgesetzten systematisch herabwürdigend behandelt werden, dies konkret zu dokumentieren. Sie sollten sich bei Ihrer Mitarbeitervertretung Unterstützung holen. Gerne klären wir, wie es weiter gehen kann.
Worauf muss ich bei einem Aufhebungsvertrag achten?
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne eine Kündigung erhalten zu haben, riskieren Sie, dass Sie eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld von 3 Monaten erhalten und kürzer Arbeitslosengeld zugesprochen bekommen. Es gibt Möglichkeiten dieses Risiko aufzufangen, ich helfe Ihnen dabei.
Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag?
Mit einem Abwicklungsvertrag können die Folgen einer Kündigung geregelt werden, auch die Zahlung einer Abfindung, eine mögliche Freistellung und vieles mehr. Gerne helfe ich Ihnen dabei zu klären, was für Sie die besten Regelungsinhalte sind und diese bei Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen.
Meine Befristung läuft aus - habe ich Anspruch auf Weiterbeschäftigung?
Falls Ihre Befristung rechtswidrig ist, können Sie diese innerhalb von 3 Wochen ab dem vereinbaerten Ende des befristeten Vertrages gerichtlich angreifen. Ich prüfe, ob sih das im konkreten Fall für Sie lohnt.
Mandantenstimmen in Sachen Arbeitsrecht
“Ich bedanke mich nochmals herzlichst bei Ihnen für Ihre Unterstützung und ihr Durchsetzungsvermögen. Ich habe in den vergangenen Jahren schon viele Anwälte kennengelernt, aber Sie sind mit Abstand die unkomplizierteste, schnellste und kompetenteste. Von mir eine 100 %ige Weiterempfehlung in jeder Hinsicht.”
"Von Herzen dankeschön für Ihre empathische Offenheit und Weitsicht.”
“In einer existenziellen arbeitsrechtlichen Krise habe ich von Ihnen nicht nur außerordentliche fachliche Expertise erhalten, sondern Sie vor allem auch als Mensch schätzen gelernt!”
Im Arbeitsrecht an Ihrer Seite – verlässlich und durchsetzungsstark.
Ich berate und vertrete Sie gerne, um Ihre Interessen zu wahren.