Ihre Rechte als Beamtin oder Beamter:
Klarheit bei Dienstunfähigkeit, Versetzung & Co.
Das Beamtenrecht umfasst die Dienstverhältnisse der Beamten zu ihren Dienstherren.
Es handelt sich um eine dem Arbeitsrecht ähnliche, jedoch formal dem Verwaltungsrecht zugeordnete Materie, die Spezialwissen erfordert. Zu unterscheiden sind Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte, für welche grundsätzlich unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung kommen.
Geprägt wird dieses Rechtsgebiet durch die Grundsätze des Berufsbeamtentums, auf die Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verweist. Hierzu gehören u.a. die Ausgestaltung als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, das Lebenszeitprinzip, das Laufbahnprinzip, das Leistungsprinzip, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und das Neutralitätsprinzip.
Als Beamtin oder Beamter stehen Sie in einem besonderen Dienstverhältnis. Dennoch gibt es viele Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht, insbesondere wenn es um Themen wie Einstellung, Beförderung, Versetzung, Dienstunfähigkeit, Zurruhesetzung, Ruhestand, Entlassung, dienstlicher Beurteilung oder Mobbing geht. In solchen Situationen ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und zu verteidigen.
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Wichtige Fragen zum Beamtenrecht
Dienstunfähigkeit: Was bedeutet das für mich?
Wenn Zweifel an Ihrer Dienstfähigkeit bestehen, kann der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Dies darf jedoch nicht willkürlich geschehen. Es müssen konkrete, nachvollziehbare Gründe vorliegen, die in der Anordnung klar benannt werden müssen. Allein häufige krankheitsbedingte Fehlzeiten reichen in der Regel nicht aus, um Ihre Dienstfähigkeit ernsthaft in Frage zu stellen.
Was sollte ich tun, wenn ich aufgefordert werde zum Amtsarzt zu gehen?
Sollten Sie zur Untersuchung aufgefordert werden, lassen Sie die Anordnung umgehend rechtlich prüfen. Fehlerhafte Einschätzungen können schnell zur Versetzung in den Ruhestand und zu finanziellen Nachteilen führen.
Was ist eine Versetzung?
Die Versetzung ist die dauerhafte Übertragung auf eine andere Stelle bei einer anderen Dienststelle. Ohne Ihre Zustimmung nur möglich, wenn das neue Amt gleichwertig bezahlt wird und die Aufgabe zumutbar ist.
Ist eine Abordnung gegen meinen Willen möglich?
Die Abordnung ist die vorübergehende Zuweisung zu einer anderen Dienststelle. Bei längerer Dauer oder Wechsel zu einem anderen Dienstherrn ist Ihre Zustimmung erforderlich.
Welche Begründung muss der Dienstherr geben, wenn er mich umsetzen möchte?
Die Umsetzung ist Zuweisung einer anderen Aufgabe innerhalb derselben Behörde darf aus sachlichen Gründen erfolgen, muss aber Ihre amtsangemessene Beschäftigung und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn beachten.
Muss ich gegen eine dienstliche Beurteilung gleich Widerspruch einlegen, wenn sie zu schlecht ist?
Nein, Sie können auch zunächst eine Gegenäußerung abgeben, die ihren Standpunkt und Ihre Stellungnahme zur dienstlichen Beurteilung wiedergibt. Hier können Sie Fehler der Beurteilung aufzeigen und der Dienstherr ist verpflichtet, den Inhalt zu prüfen und die Gegenäußerung zur Personalakte zu nehmen.
Für Ihre Anliegen im Beamtenrecht mache ich mich stark.
In einem strukturell oft einseitig ausgestalteten Verhältnis ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Ob bei Fragen der Dienstunfähigkeit, Versetzung oder anderen dienstrechtlichen Maßnahmen – ich berate und vertrete Sie gerne, um Ihre Interessen zu wahren und gegebenenfalls für Sie um mit Ihnen zu verfolgen.