Ricarda Ulbrich-Weber im Gespräch

Sozialrecht

Die von mir bearbeiteten Rechtsfragen im Sozialrecht sind solche, die ausschließlich solche, die Schnittstellen zum Arbeitsrecht haben. 

Hierzu gehören insbesondere ausgewählte Fragen zur Arbeitsförderung, die im SGB III geregelt sind. Fragen zum Schwerbehindertenrecht wie Widersprüche und Klagen gegen die Festsetzung des Grades der Behinderung. Ausgewählte Fragestellungen, die in Verbindung mit Arbeitsunfällen wegen Leistungen der Unfallversicherungen geklärt werden müssen gehören ebenfalls zu meinen Tätigkeiten. Des Weiteren bin ich zu Themen der Rentenversicherung – Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Erwerbsminderungs- sowie Witwen- und Altersrenten, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben u.a. tätig.

Immer mehr rücken Auseinandersetzungen wegen möglicherweise bestehender Versicherungspflicht in der Sozialversicherung in den Vordergrund. Auch hier bin ich im Rahmen von Auseinandersetzungen zur Statusfeststellung und Scheinselbstständigkeit behilflich.

 

“Frau Ulbrich-Weber arbeitet sehr professionell, absolut zuverlässig und erfolgreich. Wann immer ich Gelegenheit habe, werde ich sie weiter empfehlen.”

D.P.

Ihr Anliegen im Sozialrecht ist bei mir in guten Händen.

Ich unterstütze Sie bei Anträgen, Widersprüchen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

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